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AGB

AGB

Geschäftsbereich Lanz Erfolgsakquise Telemarketing
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge der Lanz Erfolgsakquise mit unseren Kunden.

  1. Vertragsabschluss

    1.1. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen. 1.2. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. 1.3. Frühere Geschäftsbedingungen werden durch diese ersetzt, sofern nicht vertraglich ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist.

  2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

    2.1. Die Art und der Umfang der von der Lanz Erfolgsakquise zu erbringenden Leistungen richten sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. 2.2. Angebote der Lanz Erfolgsakquise sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. 2.3. Zusätzlich erbrachte Leistungen der Lanz Erfolgsakquise im Auftrag des Kunden, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorenkorrekturen. 2.4. Soweit der Auftraggeber gegen Vertragspflichten verstößt, ist die Lanz Erfolgsakquise berechtigt, bis zur (Wieder-)Erfüllung seiner Pflichten die Leistungen gegenüber dem Kunden einzustellen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. 2.5. Steht der Lanz Erfolgsakquise Verkaufs-, Arbeits- oder Adressmaterial entgegen der Vertragsbedingungen nicht rechtzeitig und spesenfrei zur Verfügung, können durch die Verzögerung entstandene Stundensatzkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  3. Zahlungsmodalitäten

    3.1. Bei Rücktritt von einem bereits vertraglich vereinbarten Projekt bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn, wird eine Gebühr von 25 % des vereinbarten Auftragswertes geltend gemacht. Bei späteren Absagen bis zum Aktionsbeginn wird eine Gebühr von 35 % des vereinbarten Auftragswertes verrechnet. Verschiebungen des Projektbeginns sind bis zu
    einem Monat vor dem ursprünglich vereinbarten Termin kostenfrei. Bei Verschiebungen innerhalb eines Monats vor dem ursprünglich vereinbarten Termin wird eine Bearbeitungsgebühr von 1.000,00 € (eintausend) erhoben. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3.2. Rechnungen werden mit Ausnahme von Endabrechnungen zum Aktionsende monatlich gestellt, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich eine anderslautende Regelung schriftlich vereinbart wurde. Sollten jedoch Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere wenn Zahlungen eingestellt werden, so ist die Lanz Erfolgsakquise berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist die Lanz Erfolgsakquise in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 3.3. In die Berechnung miteinbezogen werden – je nach Vereinbarung – Nettokontakte. Ein Nettokontakt ist ein persönlicher Telefonkontakt mit dem angegebenen Gesprächspartner / Ansprechpartner. Wurde der Gesprächspartner / Ansprechpartner nach mindestens einem Anruf an jeweils 5 verschiedenen Tagen nicht erreicht, so wird dies ebenfalls als Nettokontakt gewertet und berechnet. Wird auf Stundensatz-Basis abgerechnet, so gelten jedoch die jeweiligen Stundensätze wie im Vertrag vereinbart. 3.4. Alle Zahlungen sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig und spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung benannte Konto der Lanz Erfolgsakquise spesenfrei zu überweisen bzw auf das Konto der Factoring Firma überwiesen. Bei Überschreitung der 5 Tage kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist entstehenden Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber. 3.5. Die Abrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.
  4. Eigentumsvorbehalt

    4.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen durch den Auftraggeber verbleibt die Ware im Eigentum der Lanz Erfolgsakquise.
  5. Haftungsbeschränkung

    5.1. Die Lanz Erfolgsakquise haftet nur dann unbeschränkt für in Verlust geratenes Verkaufs-, Arbeits- oder Adressmaterial, sofern sie diesen Verlust selbst zu vertreten hat. 5.2. Die Richtigkeit der erstellten Druckunterlagen und Mailvorlagen im Hinblick auf Texte, Vollständigkeit, Layout und Satzstellung, sind vor Projektbeginn vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Unterlässt der Auftraggeber diese Prüfung, so übernimmt die Lanz Erfolgsakquise
    keine Haftung für entstandene Schäden. 5.3. Dienstleistungen werden auf der Basis des aktuellen Wissens- und Kenntnisstandes der Lanz Erfolgsakquise erbracht. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. 5.4. Die Lanz Erfolgsakquise haftet nicht für die durch die Durchführung der genannten Telemarketingaktion betroffenen Rechte Dritter. Insbesondere haftet die Lanz Erfolgsakquise nicht für Verstöße gegen Wettbewerbs-, Namens-, Marken- oder Urheberrechte Dritter. 5.5. Die Haftung für den Inhalt von Unterlagen und Vorgaben des Auftraggebers ist für die Lanz Erfolgsakquise ausgeschlossen. 5.6. In den Fällen der Nr. 5.4. und 5.5. kommt ein Haftungsausschluss lediglich dann nicht in Betracht, wenn der Rechtsverstoß für die Lanz Erfolgsakquise vorher offensichtlich war. 5.7. Die Lanz Erfolgsakquise haftet nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, wenn diese von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt wird. Die Haftung ist bei einer Nichterfüllung vertragswesentlicher Pflichten auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren Entstehung die Lanz Erfolgsakquise bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und von Lanz Erfolgsakquise beauftragte Dritte. 5.8. Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen. 5.9. Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Geheimhaltung, Datenschutz, Mitarbeiterabwerbung

    6.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntwerdenden Geschäftsvorgänge und Informationen, gleich welcher Form (insbesondere schriftlich, mündlich oder in Form von elektronischen Daten), der jeweils anderen Partei sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftskontakt stehenden Unternehmen geheim zu halten. 6.2. Die Lanz Erfolgsakquise weist darauf hin, dass die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden, vor dem Zugriff durch Dritte geschützt und zu keinem anderen genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Arbeitnehmer des Vertragspartners erfolgt nur dann, wenn diese Kenntnis von den betreffenden Informationen haben müssen, um den Zweck dieser Vereinbarungen erfüllen zu können. Die Arbeitnehmer sind jeweils in geeigneter Form an die Einhaltung der Vertraulichkeit zu binden. 6.3. Die Lanz Erfolgsakquise Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen dürfen frühestens 15 Monate nach Beendigung der Auftragsleistung von einem
    Auftraggeber als Arbeitnehmer/-in angestellt werden. Wird diese Bestimmung verletzt, ist Lanz Erfolgsakquise berechtigt, eine Konventionalstrafe in Höhe von € 20000 zu fordern.
  7. Vertragslaufzeit, Kündigung

    7.1. Sollte eine Auftragserteilung ohne schriftliche Bestätigung erfolgen, so endet die Zusammenarbeit mit Projektende, sofern zwischen den Parteien keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. 7.2. Bei zeitlich begrenzten Verträgen ist eine Kündigung vor Zeitablauf nur aus wichtigem Grund möglich.
  8. Salvatorische Klausel

    8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s unwirksam oder undurchsetzbar sein oder sollte sich in einem einzelnen Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine Regelung, die soweit rechtlich zulässig dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei der Unterzeichnung des Vertrages gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht haben. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber, hat dieser der Lanz Erfolgsakquise den Schaden zu ersetzen, der durch getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvolumen entstanden ist.
  9. Sonstige Vorschriften

    9.1. Die Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lanz Erfolgsakquise zulässig. 9.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Erding
    Sonstige Vereinbarungen:
    Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die
    Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut
    abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
    Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden
    Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden
    einzuholen.

    Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2

    Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene
    Zahlungskonto zu leisten ist.

    Erding, 1.1.2023
Telefon

TEL 08762 725 169
MOBIL  0171 777 50 60

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bei Gevas Erding Ost
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